Montag, 06. September 2010  20:52 Uhr

Mediation in Beruf und Alltag

 

 

Start:  07.10.2010

Dauer: 3 Semester

Kosten: € 4.200,- (USt-frei)

pro mente Akademie Förderungen

 

 

esf

esf-Qualifizierungsförderung
Das AMS fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. Diese Förderung erhalten alle Arbeitgeber – ausgenommen sind das AMS, der Bund, die Länder, Gemeinden und sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts.

 

Wer?
- ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahren
- Frauen unter 45 Jahren, die höchstens eine Lehrausbildung oder eine mittlere Schule abgeschlossen haben
- WiedereinsteigerInnen (nach Kinderbetreuung)

die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden

 

Wieviel?
Die Höhe der Förderung beträgt zwei Drittel der anerkennbaren Kursgebühren. Im Falle der Förderung von Frauen ab 45 Jahren drei viertel der anerkennbaren Kursgebühren.

 

Wo?
Zuständig für die Förderung innerhalb Wiens ist die Regionale Geschäftsstelle des
AMS Wien; www.ams.at/wien, 01/87871-0

Angeführte Förderbedingungen gelten für Wien. Die Förderbedingungen können in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich daher bei Ihrer zuständigen Landesgeschäftsstelle über die für Sie gültigen Kriterien.

 

 

Bildungskarenz

Bildungskarenz
Die Bildungskarenz soll ArbeitnehmerInnen die Teilnahme an beruflichen Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen erleichtern.

 

Voraussetzungen

- Ein mindestens 1 Jahr dauerndes ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem  Dienstgeber.
- Einverständnis zwischen ArbeitnehmerIn und Dienstgeber
- Der/die Karenzierte muss die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld erfüllen.
- Teilnahme an einer oder mehreren Bildungsmaßnahmen (schriftlicher Nachweis)
- Die wöchentliche Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden ausmachen. Mindestens 16 Stunden für Karenzierte, die Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr betreuen.

 

Höhe der Leistung
In der Zeit der Bildungskarenz wird Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes ausbezahlt, mindestens aber € 14,53/Tag.

 

Bezugsdauer
Bildungskarenz kann flexibel über 4 Jahre verteilt werden, ein Block muss maximal 3 Monate betragen, insgesamt können aber nur 12 Monate konsumiert werden.

 

Antragstellung
Der Antrag auf Bildungskarenz ist bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle des AMS zu stellen.

 

 

Bildungsförderungen der Bundesländer

 

 

Wien

WIEN

1. waff - Weiterbildungskonto

Mit dem Weiterbildungskonto unterstützt der waff berufsbezogene Aus- und Weiterbildungs-maßnahmen von arbeitslosen und beschäftigten WienerInnen
 
- Beschäftigte: erhalten 50 % der Kurskosten, bis zu € 200,--
- Arbeitslose (oder Eltern-/Bildungskarenz) 50 % der Kurskosten, bis zu € 300,--

Der Antrag auf Förderung muss spätestens 3 Monate nach Ende des Kurses beim waff eingebracht werden.

 

2. waff - FRECH     

FRECH ist ein spezielles Programm für berufstätige Wienerinnen, die sich grundlegend beruflich verändern wollen. Sofern „frau“ maximal eine berufsbildende mittlere Schule besucht hat oder maximal über eine abgeschlossene Lehre verfügt, kann der waff Weiterbildungsmaßnahmen bis zu einem Maximalbetrag von € 3.700,-- bzw. 90 % der Kurskosten fördern.

 

3. waff – NOVA

NOVA ist ein spezielles Programm zur Unterstützung von berufstätigen Männern und Frauen vor, während und nach der Karenz. Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen bis zu € 2.700,--

 

 

Niederösterreich

NIEDERÖSTERREICH

 

Bildungsförderung

Mit der NÖ Bildungsförderung unterstützt das Land NÖ Personen, die einen berufsspezifischen Weiterbildungskurs bei einem in NÖ zertifizierten Bildungsträger (Kursinstitut) absolviert haben, durch einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 50 % bzw. 80 % der Kurskosten bis zu insgesamt € 2.640,-- innerhalb von 6 Jahren ab Erstanstragstellung.

 

Voraussetzungen

1. Der/die AntragstellerIn muss einer der folgenden Personengruppen angehören:
- ArbeitnehmerInnen
- ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
- WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind und keine Leistungen vom AMS erhalten
- SozialhilfebezieherInnen

2. Der/die AntragstellerIn muss die österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Mitgliedsstaates besitzen.

3.Der/die AntragstellerIn muss den Hauptwohnsitz in NÖ haben.

4.Der/die AntragstellerIn muss einen berufsspezifischen Weiterbildungskurs bei einem in NÖ   zertifizierten Bildungsträger absolvieren.
5.Der/die AntragstellerIn muss die Kurskosten teilweise oder selbst getragen haben.

 

Fristen
Die Anträge müssen bis spätestens 1 Jahr nach Ende des Kurses bzw. Ablegung der Abschlussprüfung des Kurses beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.

 

 


Burgenland

BURGENLAND

 

Qualitätsförderung

 

Zielgruppe:
- Arbeitnehmer, Arbeitslose, Arbeitssuchende, Lehrlinge, Zivil- und Präsenzdiener die Bildungsmaßnahmen absolvieren, die der berufsorientierten Weiterbildung dienen
- Die Weiterbildung hat Qualifikationen zu vermitteln, die im Berufsleben zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung sind
Es können Zuschüsse zu den direkten Kurs- bzw. Schulungskosten, die durch die Weiterbildung entstehen, gewährt werden.

 

Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf € 2.401,-- (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen € 3.842,-- nicht übersteigen.

 

Der Antrag muss während oder bis spätestens zwei Monate nach Ende des Kurses beim
Amt der Burgenländischen Landesregierung eingelangt sein.

 

Steuerliche Absetzbarkeit für ArbeitnehmerInnen

Falls der Lehrgang der beruflichen Weiterbildung dient, können die Kosten (Kurskosten, Fahrt- und Nächtigungskosten) als Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.