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Förderungen

 

Die nachstehenden Bildungsförderungen sollen einen groben Überblick über mögliche Förderungen der Kurskosten bieten und werden hier ohne Gewähr bekannt gegeben. Im Allgemeinen besteht auf Bildungsförderungen kein Rechtsanspruch (Ausnahme Bildungsfreibetrag bzw. Bildungsprämie) und die Zusage der Förderung ist eine Ermessensentscheidung.


Einen sehr detaillierten Überblick über sämtliche aktuelle Förderungen bieten die folgenden Homepages der Wirtschaftskammer Österreich bzw. des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (bmukk):

 

 


Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2)


Das AMS fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. Diese Förderung erhalten alle Arbeitgeber – ausgenommen sind das AMS, der Bund, die Länder, Gemeinden und sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts.

 

Wer?

  • ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahren
  • Frauen unter 45 Jahren, die höchstens eine Lehrausbildung oder eine mittlere Schule abgeschlossen haben
  • WiedereinsteigerInnen (nach Kinderbetreuung), die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden
  • Personen in Elternkarenz und
  • Personen in Kurzarbeit

 

Wie viel?
Für Schulungen, die ab dem 21.6.2010 beginnen, beträgt die Förderung

70% der Kursgebühren für ArbeitnehmerInnen ab 50 Jahre
60% der Kursgebühren für:

  • ArbeitnehmerInnen ab 45 bis 50 Jahre
  • Frauen unter 45 Jahre, die höchstens eine Lehre oder mittlere Schule abgeschlossen haben

 

Wo?
Änderungen der Förderbedingungen können auch kurzfristig eintreten. Bitte informieren Sie sich vor Begehrensstellung bei einer der unten angeführten Adressen.

 

Formulare und detailierte Informationen finden Sie im Internet oder direkt bei der jeweiligen regionalen Geschäftsstelle des AMS.

 

 

Bildungskarenz plus

 

AMS und Land bieten - begrenzt auf den Zeitraum zwischen 17.11.2008 und 30.04.2011 eine Spezialförderung an.


Voraussetzungen

  • Ein mindestens ein halbes Jahr dauerndes ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem  Dienstgeber
  • Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme, im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung
  • Die Teilnahme an betriebsinternen Schulungen ist dann möglich, wenn diese klar vom Produktionsprozess getrennt sind
  • Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Grundvoraussetzungen in folgendem pdf: Bildungskarenz plus

 

Höhe der Leistung
In der Zeit der Bildungskarenz wird Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes ausbezahlt, mindestens aber € 14,53/Tag.

 

Bezugsdauer
Bildungskarenz kann zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn im Gesamtausmaß von maximal einem Jahr abgeschlossen werden.Varianten innerhalt des Vierjahreszeitraumes besprechen Sie bitte mit der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS.

 

Antragstellung
Der Antrag auf Weiterbildungsgeld bringt der Arbeitgeber bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS ein.
Den 50%-igen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten beantragt das Unternehmen unter Vorlage der Rechnung beim Wirtschaftsressort des Landes.


Wichtig!
Während des Bezugs von Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz plus bestehen Kranken- und Unfallversicherungsschutz und diese Zeiten werden auch bei der Pensionsermittlung berücksichtigt.


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