
Angebote in den Bundesländern
Förderungen
Die nachstehenden Bildungsförderungen sollen einen groben Überblick über mögliche Förderungen der Kurskosten bieten und werden hier ohne Gewähr bekannt gegeben. Im Allgemeinen besteht auf Bildungsförderungen kein Rechtsanspruch (Ausnahme Bildungsfreibetrag bzw. Bildungsprämie) und die Zusage der Förderung ist eine Ermessensentscheidung.
Einen sehr detaillierten Überblick über sämtliche aktuelle Förderungen bieten die folgenden Homepages der Wirtschaftskammer Österreich bzw. des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (bmukk):
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2)
Das AMS fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. Diese Förderung erhalten alle Arbeitgeber – ausgenommen sind das AMS, der Bund, die Länder, Gemeinden und sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts.
Wer?
Wie viel?
Für Schulungen, die ab dem 21.6.2010 beginnen, beträgt die Förderung
70% der Kursgebühren für ArbeitnehmerInnen ab 50 Jahre
60% der Kursgebühren für:
Wo?
Änderungen der Förderbedingungen können auch kurzfristig eintreten. Bitte informieren Sie sich vor Begehrensstellung bei einer der unten angeführten Adressen.
Formulare und detailierte Informationen finden Sie im Internet oder direkt bei der jeweiligen regionalen Geschäftsstelle des AMS.
Bildungskarenz plus
AMS und Land bieten - begrenzt auf den Zeitraum zwischen 17.11.2008 und 30.04.2011 eine Spezialförderung an.
Voraussetzungen
Höhe der Leistung
In der Zeit der Bildungskarenz wird Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes ausbezahlt, mindestens aber € 14,53/Tag.
Bezugsdauer
Bildungskarenz kann zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn im Gesamtausmaß von maximal einem Jahr abgeschlossen werden.Varianten innerhalt des Vierjahreszeitraumes besprechen Sie bitte mit der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS.
Antragstellung
Der Antrag auf Weiterbildungsgeld bringt der Arbeitgeber bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS ein.
Den 50%-igen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten beantragt das Unternehmen unter Vorlage der Rechnung beim Wirtschaftsressort des Landes.
Wichtig!
Während des Bezugs von Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz plus bestehen Kranken- und Unfallversicherungsschutz und diese Zeiten werden auch bei der Pensionsermittlung berücksichtigt.