Start: 07.10.2010 Dauer: 3 Semester Kosten: € 4.200,- (USt-frei) |
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pro mente Akademie Förderungen
esf-Qualifizierungsförderung
Wer? die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden
Wieviel?
Wo? Angeführte Förderbedingungen gelten für Wien. Die Förderbedingungen können in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich daher bei Ihrer zuständigen Landesgeschäftsstelle über die für Sie gültigen Kriterien.
Bildungskarenz
Voraussetzungen - Ein mindestens 1 Jahr dauerndes ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem Dienstgeber.
Höhe der Leistung
Bezugsdauer
Antragstellung
Bildungsförderungen der Bundesländer
WIEN 1. waff - Weiterbildungskonto Mit dem Weiterbildungskonto unterstützt der waff berufsbezogene Aus- und Weiterbildungs-maßnahmen von arbeitslosen und beschäftigten WienerInnen Der Antrag auf Förderung muss spätestens 3 Monate nach Ende des Kurses beim waff eingebracht werden.
2. waff - FRECH FRECH ist ein spezielles Programm für berufstätige Wienerinnen, die sich grundlegend beruflich verändern wollen. Sofern „frau“ maximal eine berufsbildende mittlere Schule besucht hat oder maximal über eine abgeschlossene Lehre verfügt, kann der waff Weiterbildungsmaßnahmen bis zu einem Maximalbetrag von € 3.700,-- bzw. 90 % der Kurskosten fördern.
3. waff – NOVA NOVA ist ein spezielles Programm zur Unterstützung von berufstätigen Männern und Frauen vor, während und nach der Karenz. Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen bis zu € 2.700,--
NIEDERÖSTERREICH
Bildungsförderung Mit der NÖ Bildungsförderung unterstützt das Land NÖ Personen, die einen berufsspezifischen Weiterbildungskurs bei einem in NÖ zertifizierten Bildungsträger (Kursinstitut) absolviert haben, durch einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 50 % bzw. 80 % der Kurskosten bis zu insgesamt € 2.640,-- innerhalb von 6 Jahren ab Erstanstragstellung.
Voraussetzungen 1. Der/die AntragstellerIn muss einer der folgenden Personengruppen angehören: 2. Der/die AntragstellerIn muss die österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Mitgliedsstaates besitzen. 3.Der/die AntragstellerIn muss den Hauptwohnsitz in NÖ haben. 4.Der/die AntragstellerIn muss einen berufsspezifischen Weiterbildungskurs bei einem in NÖ zertifizierten Bildungsträger absolvieren.
Fristen
BURGENLAND
Qualitätsförderung
Zielgruppe:
Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf € 2.401,-- (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen € 3.842,-- nicht übersteigen.
Der Antrag muss während oder bis spätestens zwei Monate nach Ende des Kurses beim
Steuerliche Absetzbarkeit für ArbeitnehmerInnen Falls der Lehrgang der beruflichen Weiterbildung dient, können die Kosten (Kurskosten, Fahrt- und Nächtigungskosten) als Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt. |


