Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das heißt in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen
Personen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, Personen in Elternkarenz und Wochengeldbezieherinnen
Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach dem Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind und keine Leistungen des AMS erhalten
Geringfügig Beschäftigte
Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
Selbständige Betriebsführerinnen und Betriebsführer
Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 1.500 Euro brutto beträgt
Ein-Personen-Unternehmen mit maximal zwei geringfügig Beschäftigten oder zwei Lehrlingen (in Summe max. zwei Personen)
Was wird gefördert? Kurskosten für Bildungsmaßnahmen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
Die Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare, Meisterschulen, Fachakademien) müssen der berufsorientierten Weiterbildung oder der Umschulung dienen.
Die Bildungsmaßnahme muss in Bildungseinrichtungen, die über das Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verfügen bzw. durch vergleichbare Verfahren zertifiziert sind, absolviert werden.
75 Prozent der Bildungsmaßnahme muss absolviert sein und die Teilnahme bestätigt werden.
Abwicklung/Antragstellung Der Förderungsantrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz (Antragsvorlage innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme) zu richten.
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Bildung und Gesellschaft Bahnhofplatz 1, A-4021 Linz T +43 (0)732 77 20-149 00 E
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