Sujet
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Angebote in den Bundesländern

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Methodische Ansätze in der Sozialpsychiatrie

Wann: 28.-30.03.2012
Wo: Wesenufer


Nähere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie
hier.

 

 


Das Leben (wieder) in die eigene Hand nehmen


Wann: 18.04.2012
Wo: Wesenufer


Nähere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie hier.

 

 

 

Krisenintervention 1


Wann: 08.-09.05.2012
Wo:  

 

Nähere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie hier.

Wien


Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)

Voraussetzungen
  • Wohnsitz Wien
  • Antragstellung bis zu 3 Monaten nach Absolvierung des Lehrgangs
  • gefördert werden Dienstnehmer/innen, Freie Dienstnehmer/innen, geringfügig beschäftigte Personen, Arbeitslos- und Arbeit suchend gemeldete Personen, Karenzurlauber/innen, Lehrlinge, Sozialhilfeempfänger/innen

1. waff - Weiterbildungskonto
Mit dem Weiterbildungskonto unterstützt der waff berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von arbeitslosen und beschäftigten WienerInnen
  • Beschäftigte: 50 % der Kurskosten, bis zu € 200,00
  • Arbeitslose (oder Eltern-/Bildungskarenz): 50 % der Kurskosten, bis zu € 300,00

Der Antrag auf Förderung muss spätestens 3 Monate nach Ende des Kurses beim waff eingebracht werden.

Für Weiterbildungen die im Zeitraum zwischen 01.08.2010 und 31.12.2010 begonnen werden und bis spätestens 31.08.2010 abgeschlossen werden kann der "Weiterbildungs-Tausender" beantragt werden. Hierbei übernimmt der waff 50 % der Kurskosten bis maximal € 1.000,00.

2. waff - FRECH – Frauen ergreifen Chancen
Frauen können einen Förderantrag stellen, wenn sie vor Kursbeginn ein Beratungsgespräch bei FRECH in Anspruch nehmen.
Gefördert werden Frauen bis 45 Jahre, wenn maximal ein Lehrabschluss oder eine berufsbildende mittlere Schule absolviert wurde, Frauen über 45 Jahre unabhängig vom Bildungsniveau; auch „neue Selbständige“ können – zusätzlich zu Arbeitnehmerinnen, Arbeitslos- oder Abeit suchenden Personen, sowie Wiedereinsteigerinnen ohne Arbeitslosenmeldung, Migrantinnen ohne Arbeitsbewilligung, Schulabgängerinnen und Schulabbrecherinnen diese Förderung in Anspruch nehmen.

Die Höhe der Förderung ist 90 % der Kurskosten, max. € 3.700,00

3. waff - Förderung von Personalentwicklung im Bereich Soft Skills
Die Zielgruppe dieser Förderung sind KMUs, die ihre MitarbeiterInnen im Bereich Soft Skills weiter bilden. Dazu zählen Bildungsmaßnahmen im Bereich der Kommunikationsschulung, Gesprächsführung, Konfliktlösungsstrategie, Lernfähigkeit, Verkaufstraining, Teamfähigkeit und Gruppendynamik. Die Voraussetzung hierfür ist lediglich das Vorliegen eines Personalentwicklungskonzepts oder Aus- und Weiterbildungsplanes.

Der Förderbetrag beträgt 50 % der Aus- und Weiterbildungskosten, max. € 5.000,00; die Kosten müssen pro Antrag mindestens € 1.000,00 betragen. Die Einreichung muss im Voraus erfolgen. Eventuell (muss angefragt werden) ist auch eine waff-Förderung für Interkulturelle Kompetenzen (hier greift die beschränkte Dienstnehmer/innenanzahl nicht) gestellt werden, hier muss allerdings im Einzelfall mit dem waff
Rücksprache gehalten werden.

4. waff - NOVA
NOVA unterstützt berufstätige Männer und Frauen während und nach der Karenz. Weiterbildungsmaßnahmen werden bis zu € 2.700,00 finanziell unterstützt.


Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)
Nordbahnstraße 36, A-1020 Wien
T +43 (0)1 217 48
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www.waff.at
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