Tierquälerei & Brandstiftung im Jugend- und jungen Erwachsenenalter aus kriminalpsychologischer Perspektive

 

Dieses Seminar vermittelt zentrale kriminalpsychologische Grundlagen zu Tierquälerei und Brandstiftung im Jugend- und jungen Erwachsenenalter. Anhand aktueller Studien und Beispielfällen werden die psychischen und sozialen Entstehungsbedingungen dieser Delikte erläutert. Die Teilnehmenden erarbeiten Risikofaktoren sowie kriminalprognostische Modelle und leiten daraus individuelle Delikt- und Behandlungshypothesen ab. In interaktiven Fallanalysen und Gruppenarbeiten schärfen Sie Ihre diagnostische Sensibilität und lernen praxisnahe Präventions- und Interventionsstrategien kennen.

Highlights

• Tierquälerei: Häufigkeit, Ätiologie, theoretische Überlegungen zu Risikofaktoren & kriminalprognostischen Ansätzen (u.a. Zusammenhang mit Psychopathie) sowie Theorien zur Veränderung und konkrete Behandlungsmöglichkeiten.
• Brandstiftung: Häufigkeit, Ätiologie, theoretische Überlegungen zu Risikofaktoren & kriminalprognostischen Ansätzen (u.a. Typologie von Brandstiftern, Pyromanie) sowie Theorien zur Veränderung und konkrete Behandlungsmöglichkeiten.

Zielsetzung & Kompetenzgewinn

Teilnehmende verstehen die kriminologischen und psychologischen Grundlagen von Tierquälerei und Brandstiftung im Jugend- und jungen Erwachsenenalter, können relevante Risikofaktoren identifizieren und daraus individualisierte Delikt- und Behandlungshypothesen entwickeln.

Zielgruppe

Personen aus dem Justizkontext.

Methodik

Fachlicher Input, Diskussionen, Arbeit anhand von Fallbeispielen.

Referent:in

Mag. Norman Heiko Meuschke

Klinischer und Gesundheitspsychologe, Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, Qualitätsmanagement-Fachkraft im Gesundheits- und Sozialwesen, Sexologische Ausbildung nach Yves Desjardin, Forschungsschwerpunkte im Bereich der Anhaltung lebensälterer Inhaftierter sowie der Rückfallprognose von schizophrenen Straftätern, mehrjährige Erfahrung im österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzug, zuletzt als Leiter des Maßnahmenvollzuges gem. §21 Abs 2 sowie §22 StGB in der Justizanstalt Stein.